Bei den meisten der neun Pflicht-übungen des ersten Abschnitts treten in
irgendeiner Form Probleme auf. Erstens für die ÜbungsleiterInnen Sie müssen
natürlich primär nur mit dem für eine bewilligte Lehrveranstaltung
vorgesehenen finanziellen und infrastrukturellen Kontingent auskommen.
Trotzdem sehen sich irgendwie viele genötigt (obwohl er/sie es gar nicht
gut findet und/oder gar nicht richtig will), einfach mehr StudentInnen als
geplant aufzunehmen bzw. Parallelkurse (s.u.) zu machen. Zweitens für die
nicht aufgenommenen EWlerInnen Egal, ob es eine "faire" Warteliste gibt
oder nicht, es kommt meist zu einer Studienverzögerung mit
Beihilfenverlust. Und drittens für alle Beteiligten (LeiterInnen,
TutorInnen und StudentInnen) zusammen - durch überfüllte Labors,
mangelhafte bzw. anstrengende Betreuung oder/ und Gerätemangel. Oft arten
dann solche Übungen in chaotische und inhaltlich unbefriedigende, d. h.
auch als Übung wertlose Lehrveranstaltungen aus.
Fallbeispiel 1 Biochemische Übungen
Diese Lehrveranstaltung hat laut Studienplan und gemäß der Bewilligung
sechsstündig zu sein. Das heißt, das ca. 12 mal 4,5 Stunden tatsächliche
Übungszeit abgehalten werden müssen. Faktisch ist es jedoch so, daß 6
Einheiten a ca. 4 Stunden stattfinden. Es stehen also 54 vorgesehene 24
tatsächlichen Stunden gegenüber. Ungeachtet der katastrophalen Raumnot
stellt sich für mich die Frage, ob diese kostbare und auch bezahlte Zeit
nicht besser genutzt werden könnte.
Ein Vorschlag im Sinne der Ausbildungsqualität wäre die Aufstokkung des
Übungsprogrammes durch zusätzliche oder erweiterte Beispiele. Angesichts
der biochemischen Ausrichtung unseres Studiums im allgemeinen und der
Diplomarbeitsthemen im speziellen wäre das sicherlich wünschenswert.
Gegen den Übungsplatzmangel aber ist nichts getan, außer mensch versucht
das Modell aus
Fallbeispiel 2 Mikrobiologieübungen
Dort wurde nämlich folgendes ge-macht Bis SS 97 war pro Kurs eine Woche
bestehend aus 5 Einheiten a 5 Stunden vorgesehen. Tatsächlich wurde
durchschnittlich 18 statt 25 Stunden "geübt". Seither werden zwei
Parallelkurse pro Woche angeboten 8-12 und 12-16 Uhr (Nach wie vor
existiert nur der Lehrauftrag für EINEN Kurs!). Ergebnis An-scheinend
keine gröberen inhaltlichen Mangelerscheinungen. Die geschil-derte
Herangehensweise scheint mir auch in Betrachtung des zuvor diskutierten
Fallbeispiels 1 zumindest als Übergangslösung sinnvoll.
Beide Übungen (und nicht nur diese!) werden von fachlich dafür
zuständigen und zweifellos kompetenten Instituten bzw. Lehrveranstaltenden
durchgeführt. Es muß betont werden, daß wir ErnährungswissenschaftlerInnen
ohne diese Untersützung unser Studium schlichtweg vergessen könnten.
Weiters will ich den ÜbungsleiterInnen kollektiv weder Nachlässigkeit noch
organisatorische Inkompetenz unterstellen. Allerdings stimmt irgendetwas
nicht, wenn von einem geplanten, bewilligten und bezahlten Zeit- oder
Stundenrahmen nur ein Teil von den StudentInnen ausgeschöpft werden kann.
Angesichts Übungsplatzmangel und der sowieso schon geringen Zahl an Übungen
ist diese faktische Kürzung unverantwortlich.
Es soll hier klargestellt werden, daß ein offensichtliches
Rationalisierungs-potential vorliegt. Welche der beiden Varianten (mein
Vorschlag zu Fallbeispiel 1 oder das Modell in Fallbeispiel 2) (auch)
umgesetzt werden sollte, hängt von der grundlegenden Zielsetzung ab: Will
mensch weniger StudentInnen ein umfangreicheres Programm oder mehreren
StudentInnen dasselbe bieten wie bisher?
Karlo(StRV/BSE)