Bei den meisten der neun Pflicht-übungen des ersten Abschnitts treten in irgendeiner Form Probleme auf. Erstens für die ÜbungsleiterInnen Sie müssen natürlich primär nur mit dem für eine bewilligte Lehrveranstaltung vorgesehenen finanziellen und infrastrukturellen Kontingent auskommen. Trotzdem sehen sich irgendwie viele genötigt (obwohl er/sie es gar nicht gut findet und/oder gar nicht richtig will), einfach mehr StudentInnen als geplant aufzunehmen bzw. Parallelkurse (s.u.) zu machen. Zweitens für die nicht aufgenommenen EWlerInnen Egal, ob es eine "faire" Warteliste gibt oder nicht, es kommt meist zu einer Studienverzögerung mit Beihilfenverlust. Und drittens für alle Beteiligten (LeiterInnen, TutorInnen und StudentInnen) zusammen - durch überfüllte Labors, mangelhafte bzw. anstrengende Betreuung oder/ und Gerätemangel. Oft arten dann solche Übungen in chaotische und inhaltlich unbefriedigende, d. h. auch als Übung wertlose Lehrveranstaltungen aus.



Fallbeispiel 1 Biochemische Übungen


Diese Lehrveranstaltung hat laut Studienplan und gemäß der Bewilligung sechsstündig zu sein. Das heißt, das ca. 12 mal 4,5 Stunden tatsächliche Übungszeit abgehalten werden müssen. Faktisch ist es jedoch so, daß 6 Einheiten a ca. 4 Stunden stattfinden. Es stehen also 54 vorgesehene 24 tatsächlichen Stunden gegenüber. Ungeachtet der katastrophalen Raumnot stellt sich für mich die Frage, ob diese kostbare und auch bezahlte Zeit nicht besser genutzt werden könnte.

Ein Vorschlag im Sinne der Ausbildungsqualität wäre die Aufstokkung des Übungsprogrammes durch zusätzliche oder erweiterte Beispiele. Angesichts der biochemischen Ausrichtung unseres Studiums im allgemeinen und der Diplomarbeitsthemen im speziellen wäre das sicherlich wünschenswert.

Gegen den Übungsplatzmangel aber ist nichts getan, außer mensch versucht das Modell aus

Fallbeispiel 2 Mikrobiologieübungen


Dort wurde nämlich folgendes ge-macht Bis SS 97 war pro Kurs eine Woche bestehend aus 5 Einheiten a 5 Stunden vorgesehen. Tatsächlich wurde durchschnittlich 18 statt 25 Stunden "geübt". Seither werden zwei Parallelkurse pro Woche angeboten 8-12 und 12-16 Uhr (Nach wie vor existiert nur der Lehrauftrag für EINEN Kurs!). Ergebnis

An-scheinend keine gröberen inhaltlichen Mangelerscheinungen. Die geschil-derte Herangehensweise scheint mir auch in Betrachtung des zuvor diskutierten Fallbeispiels 1 zumindest als Übergangslösung sinnvoll.



Beide Übungen (und nicht nur diese!) werden von fachlich dafür zuständigen und zweifellos kompetenten Instituten bzw. Lehrveranstaltenden durchgeführt. Es muß betont werden, daß wir ErnährungswissenschaftlerInnen ohne diese Untersützung unser Studium schlichtweg vergessen könnten. Weiters will ich den ÜbungsleiterInnen kollektiv weder Nachlässigkeit noch organisatorische Inkompetenz unterstellen. Allerdings stimmt irgendetwas nicht, wenn von einem geplanten, bewilligten und bezahlten Zeit- oder Stundenrahmen nur ein Teil von den StudentInnen ausgeschöpft werden kann. Angesichts Übungsplatzmangel und der sowieso schon geringen Zahl an Übungen ist diese faktische Kürzung unverantwortlich.

Es soll hier klargestellt werden, daß ein offensichtliches Rationalisierungs-potential vorliegt. Welche der beiden Varianten (mein Vorschlag zu Fallbeispiel 1 oder das Modell in Fallbeispiel 2) (auch) umgesetzt werden sollte, hängt von der grundlegenden Zielsetzung ab: Will mensch weniger StudentInnen ein umfangreicheres Programm oder mehreren StudentInnen dasselbe bieten wie bisher?

Karlo(StRV/BSE)