Es fanden dann im letzten Jahr lange Verhandlungen der verschiedenen AssistentInnenvertretungen, hauptsächlich der BuKo (BundesKonferenz), mit den entsprechenden VertreterInnen des Dienstgebers, also des Ministeriums, statt, die des öfteren in Streikdrohungen eskalierten.
Schließlich wurde aber ein Kompromiß gefunden, der auch den nicht habilitierten AssistentInnen das Recht auf selbständige Lehre einräumte und vor allem die Einbindung der Lehre in die Dienstpflicht neu regelte. Damit sollte der gängigen Praxis ein Riegel vorgeschoben werden, die den ProfessorInnen erlaubte, ihre AssistentInnen zu schlechten Bedingungen in der Lehre einzusetzen und ihnen wissenschaftliche Arbeit zu erschweren. Die habilitierten AssistentInnen wurden in manchen Punkten ProfessorInnen gleichgestellt.
Diese Verschiebung wird aber relativiert, wenn die Verhältnisse verglichen werden: Durch zahllose Stunden “freiwilliger Lehre" war es erst möglich, den Lehrbetrieb auf der Nawi in den letzten zwanzig Jahren an die ständig steigenden Studierendenzahlen anzupassen. Auf der WU hingegen lehrten zahlreiche “externe LektorInnen", deren Reduktion sicher die Studienbedingungen auf der WU verschlechterte - und mit ein Auslöser für die Proteste 1996 war.
Als nun das Dienstrecht in die Praxis umgesetzt werden sollte, wurde eine ungefähre Abschätzung der Mehrkosten auf der Fakultät durchgeführt.
Nicht alle aber waren mit der Lösung zufrieden: 22 zweistündige Proseminare und Übungen wurden nach dem Vorschlag des Dekanats so wie Laborübungen mit hoher Stundenzahl behandelt und nur zu 50% auf die Lehrverpflichtung der nichthabilitierten AssistentInnen angerechnet. Bei Habilitierten gilt aber - nach dem Willen der GesetzgeberIn - immer eine Anrechnung von 100%.
Das bedeutet aber nicht nur, daß Nichthabilitierte für das halbe Geld arbeiten müssen, sondern, damit sie die Dienstpflicht voll erfüllen können, auch doppelt so lang!
Das Dekanat und die ProfessorInnenkurie berufen sich auf den §108b(8) des neuen BDG, der vorsieht, daß “Lehrveranstaltungen, bei denen der Lehrveranstaltungsleiter oder die Lehrveranstaltungsleiterin eine überwiegend anleitende oder kontrollierende Tätigkeit ausübt, mit 50%" anzurechnen sind.
Im Fakultätskollegium schließlich prallten die Standpunkte heftig aufeinander: Der Dekan drohte namens der ProfessorInnenkurie mit der Halbierung der Lehre oder dem Abziehen von Mitteln aus dem Forschungsbereich.
Die AssistentInnen vertraten vehement ihre Ansichten, der Kuriensprecher der Studierenden, Schweng von der AG (AktionsGemeinschaft), schloß sich den Ansichten der ProfessorInnen voll an und erntete prompt auch Applaus von dieser Seite.
Die Abstimmung ging dann eher peinlich aus: Nicht einmal die AssistentInnenkurie dürfte geschlossen für ihre Interessen eingetreten sein!
In Wirklichkeit sehen die ProfessorInnen ihre Vormachtstellung an den Instituten eingeschränkt: Selbständige Lehre der AssistentInnen, Einrechnung in die Dienstpflicht etc. sind ihnen ein Dorn im Auge.
Für den Mittelbau geht es darum, das mühsam ausgehandelte Dienstrecht in die Praxis umzusetzen - ein nur notdürftiger Ausgleich für die Einschränkungen der kollegialen Mitbestimmung durch das kommende UOG93 (UniversitätsOrganisationsGesetz).
Es wird spannend sein, wie die Personalvertretung und die BuKo in dieser Angelegenheit agieren werden - und ob diesmal ein solidarisches Vorgehen möglich sein wird.
hawe